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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Angebote sowie Vertragsannahmen der AS SecurGard (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und somit Grundlage aller Ausführungen von Sicherheitsdiensten und weiteren Dienstleistungen einschließlich der Beratung.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) sind ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGBs gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(3) Für Folge- und Ergänzungsaufträge gelten diese Bedingungen ebenfalls, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des BGB ist.

2. Vertragsschluss

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung, wobei er sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. (Es liegt keine Arbeitnehmerüberlassung vor.) Die Auswahl des Personals und das Weisungsrecht liegen beim Auftragnehmer.

(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftragnehmer und Auftraggeber werden in gesonderten Verträgen oder Auftragsbestätigungen vereinbart.

(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des BGB, sind die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter nicht zum Vertragsabschluss berechtigt.

(4) Der Auftragnehmer ist allein für die Einhaltung aller gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern verantwortlich.

3. Begehungsvorschriften

Maßgeblich ist die schriftlich zu verfassende Begehungsvorschrift bzw. der Alarmplan. Änderungen bedürfen der Schriftform. In Notfällen darf abgewichen werden.

4. Schlüssel, Zugangsberechtigung und Notfallanschriften

(1) Schlüssel sind rechtzeitig und kostenlos vom Auftraggeber bereitzustellen. Alternativ muss der Auftraggeber Zugangstechnik bereitstellen.

(2) Für Schlüsselverluste oder Schäden haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Ziffer 10. Ansprechpartner und Notfallanschriften sind stets aktuell mitzuteilen.

(3) Ist der Zugang zum Objekt unmöglich, entfällt die Leistungspflicht.

5. Beanstandungen

(1) Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(2) Wiederholte oder grobe Verstöße berechtigen zur fristlosen Kündigung, wenn nach schriftlicher Aufforderung keine Abhilfe erfolgt.

6. Auftragsdauer und Verlängerung

Der Vertrag läuft zwei Jahre und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

7. Ausführung durch andere Unternehmen

Der Auftragnehmer darf sich anderer zugelassener Sicherheitsunternehmen bedienen.

8. Unterbrechung der Bewachung

(1) Bei Krieg, Streik, Unruhen oder höherer Gewalt kann der Dienst unterbrochen oder angepasst werden.

(2) Dauert die Unterbrechung länger als 24 Stunden, wird das Entgelt entsprechend gekürzt.

9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger ein, sofern kein rein personenbezogenes Vertragsziel vorliegt. Der Vertrag bleibt bei Rechtsnachfolge des Auftragnehmers bestehen.

10. Haftung

(1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

(2) Dies gilt auch für Mitarbeiter.

(3) Ausnahmen: Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, besondere Vertrauensstellung, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Eine Haftpflichtversicherung besteht nach Bewachungsverordnung. Von dieser sind bestimmte Schäden ausgeschlossen (z. B. Bedienung technischer Anlagen).

(5) Geld- und Werttransporte unterliegen gesonderten Regelungen.

11. Geltendmachung von Haftungsansprüchen

(1) Schäden müssen binnen einer Woche schriftlich angezeigt werden.

(2) Nach Ablehnung müssen Ansprüche binnen drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.

(3) Ausnahmen bestehen bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

12. Haftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen seiner Haftung abzuschließen. Ein Nachweis kann verlangt werden.

13. Fälligkeit und Zahlung

(1) Abrechnung erfolgt regelmäßig nach Ende der Maßnahme oder monatlich.

(2) Zahlung ist sofort fällig.

(3) Für Unternehmer ist die Vergütung monatlich im Voraus zu zahlen.

(4) Abrechnungseinheiten: halbstündlich, Tagessätze gelten für 12 Stunden. Zuschläge für Nacht, Feiertag usw. kommen hinzu.

(5) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen möglich.

(6) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Zinsen verlangen und Leistungen zurückhalten.

14. Preisänderung

Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Tarifverträgen ist eine Preisanpassung möglich. Diese wird schriftlich mitgeteilt.

15. Spesen & Sonderkosten

Spesen wie Flug-, Hotel- oder Mietwagenkosten sind gegen Nachweis zu erstatten. Verwaltungsaufwand: 3 %.

16. Schriftform

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

17. Abwerbungsverbot

(1) Der Auftraggeber darf keine Mitarbeiter während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach abwerben.

(2) Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe der Auftragnehmer nach billigem Ermessen festlegt.

18. Datenschutz

(1) Es gelten BDSG und DSGVO.

(2) Der Auftragnehmer darf Daten verarbeiten und speichern, soweit es zweckmäßig ist.

(3) Datenschutzerklärung und Informationen zur Datenverarbeitung sind auf www.securgard.de veröffentlicht.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren. Eine Teilnahme ist nur bei Zustimmung beider Parteien möglich.

20. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von AS SecurGard. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: Juli 2025

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